Rechtsgrundlage
Die Verein «Hindernisfrei durch Münsingen» stützt sich auf das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung vom 13. Dezember 2002 (BehiG). Das BehiG gilt für den öffentlichen Verkehr, für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, für Aus- und Weiterbildung, für Dienstleistungen und Arbeitsverhältnisse. Die Anpassungen sollten bis Ende 2023 erfolgen.